Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, gesundheitsgerechte und persönlichkeitsfördernde Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Gesundheitssituation der Beschäftigten zu verbessern und die Arbeitszufriedenheit zu steigern. Wirtschaftlich dienen die verstärkten Maßnahmen vor allem dazu, Fehlzeiten zu vermeiden oder zu verringern bzw. die Leistungsbereitschaft und die Gesundheitsquote innerhalb des Unternehmens zu erhöhen.
Eine wichtige Aufgabe des Gesundheitsmanagements ist es deshalb, gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz vorzubeugen, betrieblichen Ursachen von Gesundheitsbeeinträchtigungen nachzugehen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Für diese Aufgabe arbeiten die Unternehmensleitung, Führungskräfte aller Ebenen, Interessensvertretungen und Fachdienste eng zusammen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement zielt auf die Führung, die Unternehmenskultur, die Arbeitsbedingungen, die soziale Kompetenz, das Betriebsklima und das Gesundheitsverhalten ab. Der physischen und psychischen Überforderung der Mitarbeiter wird auf allen Unternehmensebenen entgegengewirkt. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten werden gefördert. Durch geringere Fehlzeiten, höhere Motivation, verbesserte Qualität und Produktivität wird das Betriebsergebnis sowie die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gesteigert.
Grundsätzlich sind in Deutschland zwei der drei Bereiche des BGM gesetzlich vorgeschrieben.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist über das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Gefahrstoffverordnung grundlegend
geregelt. Technische Regeln, Arbeitsstätten-Regeln und DGUV-Regelwerk konkretisieren diese Forderungen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und
arbeitsmedizinische Regeln haben die Gesundheit der Beschäftigten im Fokus.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ebenfalls für den Arbeitgeber gesetzliche Pflicht. Das BEM gilt für alle Beschäftigten und setzt ein, sobald die zeitliche
Grenze von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten ist (Betrachtungszeitraum = 1 Jahr). Das BEM ist auch dann durchzuführen, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch andauert. Für den
betroffenen Arbeitnehmer hingegen ist die Teilnahme freiwillig und bedarf einer vorherigen Zustimmung zum Eingliederungsprozess. Diese hat der Arbeitgeber vom Beschäftigten nach
Information über die verwendeten Daten und Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements einzuholen.
Der Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und somit freiwillig für den Arbeitgeber. Einige Leitlinien geben Empfehlungen für
die Gestaltung betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention und dienen als Wegweiser. Häufig werden Maßnahmen aus dem Bereich AuG mit dem BGF verwechselt. Maßnahmen des BGF gehen
über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus und bieten ein allgemeines, freiwilliges Angebot für Arbeitnehmer, mit welchem diese individuell ihre Gesundheit fördern können.
Z.B. ist des die Pflicht des Arbeitgebers die Arbeitsplätze nach dem Arbeitsschutzgesetz einzurichten und auszustatten (AuG9. Hingegen ist ein freiwilliges Angebot die Mitarbeiter in
der ergonomischen Nutzung der Arbeitsmittel oder Büromöbel zu schulen (BGF).
Die gesetzlichen Regelungen stecken lediglich einen Handlungsrahmen für die einzelnen Akteure im Gesundheitswesen ab und beschreiben meist nur die Mindestanforderungen.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen sollten jedoch über den normalen Arbeitsschutz hinausgehen. Zudem wird schnell deutlich, dass nur die Verzahnung aller 3 Bereiche zur erfolgreichen
Gesunderhaltung der Mitarbeiter beiträgt.
Auf diese Frage kann man keine Pauschalantwort geben. Grundsätzlich ist dies abhängig von verschiedensten Faktoren wie Unternehmensbranche, Anzahl der Beschäftigten,
Demographieprofil des Unternehmens, Unternehmensphilosophie und natürlich auch der individuellen Betroffenheit der Geschäftsführung oder der Entscheider im Unternehmen. Zudem gibt es
zur Finanzierung vom BGF Maßnahmen verschiedene steuerliche Vorteile für Unternehmen. Zum Beispiel werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung,
Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Hierzu zählen z. B.: Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Suchtprävention,
Stressbewältigung. Hierzu finden Sie in unserem BGF Angebotsportfolio verschiedenste Leistungen.
Wenn das BGM einen wichtigen Stellenwert für das Unternehmen hat und nachhaltig etabliert werden soll, dann ist die Benennung einer internen Gesundheitsmanagerin oder eines
internen Gesundheitsmanagers unabdingbar.
Diese Tätigkeit umfasst Aufgaben wie Budgetplanung, Akquise und Kontaktierung von Anbietern, die gesundheitsförderliche Maßnahmen durchführen, Vermittlung zwischen Arbeits- und
Gesundheitsschutz und Betrieblichem Eingliederungsmanagement für Arbeitsplatzbegehungen oder BEM-Gespräche, Erstellung von Informationsmaterial für Mitarbeiter, Koordination von
Anmeldungen, Raumplanungen und vieles mehr. BGM ist schließlich viel mehr, als ab und zu eine Rückenschule oder einen Obstkorb anzubieten.
Größere Unternehmen haben dafür meist eigene Vollzeitstellen besetzt. Kleine und mittelständische Unternehmen vergeben diesen Aufgabenbereich häufig an Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aus der Personalabteilung, die diese Aufgaben dann neben ihrer normalen Tätigkeit ausüben (müssen). Deshalb entscheiden sich immer mehr Unternehmen dafür, die
Organisation, Planung und Beratung an einen externen BGM-Dienstleister auszulagern, der auf den Bereich des BGM spezialisiert ist.
Wir als REVITALIS GmbH verstehen uns als Anbieter, der für das Unternehmen als Back-Up dient und die oben aufgeführten Aufgaben für Ihren internen Gesundheitsmanager
übernimmt – wir agieren sozusagen als externer Gesundheitsmananger. Das Unternehmen entscheidet lediglich, was umgesetzt werden soll, um alles weitere kümmern wir uns.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement leistet einen wichtigen Beitrag zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz, verbessert die Lebensqualität der Mitarbeiter und steigert so die Motivation
und Leistungsfähigkeit.
Hierzu gehört vor allem die Balance aus Aktivität und Entspannung, Belastung und Erholung. Die Vorteile für die Belegschaft reichen über den Arbeitsplatz bis in den privaten Bereich
der einzelnen Mitarbeiter hinein.
Betriebliches Gesundheitsmanagement steigert die Gesundheitsquote im Unternehmen. Zufriedene und gesunde Mitarbeiter senken den Krankheitsstand und erhöhen die Verfügbarkeit an
Personal. Qualität und Service der Arbeit werden durch erhöhte Leistungsbereitschaft, Innovationsoffenheit, Flexibilität und ein angenehmeres Betriebsklima verbessert. Bessere
Dienstleistungsqualität erhöht wiederum die Chancen auf Beratungs- und Vertriebserfolge.
Ein weiterer Grund besteht – vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den sich daraus erwachsenden Konsequenzen – darin, dass durch das Gesundheitsmanagement eine
Steigerung der Attraktivität des Arbeitsgebers und damit ein perspektivisch immer wichtiger werdender Mitarbeiterbindungseffekt entsteht.
Interessant? Dann schauen Sie einmal in unsere Referenzen!
(Quelle: Bundesverband der deutschen BKKs)