Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist eine Kooperation von gesetzlichen Krankenkassen, deren Aufgabe es ist die Qualität von Präventionskursen zu sichern.
Die ZPP prüft Kursangebote nach einheitlichen Kriterien gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V und vergibt ein Prüfsiegel für die unterschiedlichen Handlungsfelder (Bewegung, Entspannung, Ernährung, Suchtmittelkonsum) der Prävention. Somit ist mit dem Qualitätssiegel Deutscher Standard Prävention bundesweit für einen Qualitätsstandard innerhalb der Präventionsangebote gesorgt.
Der Anbieter muss seine Präventionskurse über die bundesweite Datenbank prüfen und zertifizieren lassen, um eine Bezuschussung seitens der kooperierenden Krankenkassen zu erwirken.
- Erarbeitung eines eigenen Kurskonzeptes nach § 20 SGB V
- detaillierte Kursbeschreibung mit Definition der Zielgruppe, Inhalten und Methoden in Bezug auf das Handlungsfeld und Präventionsprinzip
- detaillierte Stundenverlaufspläne mit Angaben zu Zielen, Inhalten, Methoden und Rahmenbedinungen jeder einzelnen Kursstunde
- Erstellen einer Teilnehmerunterlage für Kursteilnehmer
- Eingabe aller Daten in die ZPP-Onlinemaske, um eine Kursprüfung einzuleiten
Ihr Mehrwert durch die REVITALIS GmbH Kurskonzepte:
Die ZPP prüft bundesweit Kurse und Anbieter kostenfrei. Dieser Ablauf erfolgt zentral, einmalig und ist ausschließlich online möglich. Positiv geprüfte Kurse erhalten ein Qualitätssiegel für
den Deutschen Standard Prävention. In diesen Fall erhalten die gesetzlichen Krankenkassen die Daten der anerkannten Kursangebote und der Kursanbieter selbst ein Zertifikat über die
Förderungsfähigkeit seines Kurses. Alle Voraussetzungen und Bedingungen der ZPP für eine erfolgreiche Zertifizierung finden Sie im Infoflyer Zertifizierung.
Damit nach dem Präventionsgesetz (§ 20 SGB V ) die Kursteilnehmer die Kursgebühr anteilig von den Krankenkassen nach regelmäßiger Teilnahme erstattet bekommen, muss das Angebot von einem den
Richtlinien entsprechenden Kursleiter durchgeführt werden und die Zertifizierung der ZPP durchlaufen haben. Dies bedeutet das Angebot ist durch die zentrale Prüfstelle Prävention anerkannt
wurde und somit bundesweit von allen Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft bezuschussungsfähig ist.